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Beitragsordnung

Die Mitglieder des Gewerbeverbandes des Saarlandes – GVS e.V. sind gemäß  §4 Abs.2 der Satzung des GVS zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet.

 

I.         Jahresbeitrag

1.     Vollmitglieder                                               120,00 EUR

2.     Vereine/ Verbände/ Organisationen 1

                                         I.    bis zu 100 Mitgliedern                                  150,00 EUR

                                       II.    bis zu 200 Mitgliedern                                  200,00 EUR

                                      III.    mehr als 200 Mitglieder                                300,00 EUR

                                      IV.    mehr als 500 Mitglieder                              nach Absprache

3.     Gruppen / Netzwerke 2                                nach Absprache

II.    Ermäßigter Jahresbeitrag

1.     Fördermitglieder                                            60,00 EUR

2.     GVS/ESD-Mitglieder 3                                     60,00 EUR

3.     Kooperative Fördermitglieder 4                         45,00 EUR

4.     Treuemitglieder 5                                           18,00 EUR

5.     Juniormitglieder 6                                           18,00 EUR
I.    

III.   Beitragsfreie Mitgliedschaften

1.    Ehrenmitglieder

2.    Ruhende Mitgliedschaft 7

IV. Die Mitgliedsbeiträge der bestehenden Mitglieder bleiben unverändert


Erläuterungen zur Beitragsordnung

1.    Vereine / Verbände / Organisationen

Der Beitrag für Vereine, Verbände und Organisationen, kurz Vereinigungen, umfasst die Nutzung der Service-und Dienstleistungen des GVS durch die Vorstände und Mitglieder der angeschlossenen Vereinigung. Ausgenommen ist die Nutzung der Leistungen der GVS/ESD-Exklusivpartner.

Der Vorstand der angeschlossenen Vereinigung erhält je Ausgabe maximal 5 Exemplare des Magazins „GewerbeReport“. Der Versand des GewerbeReports an alle Mitglieder der angeschlossenen Vereinigung bedarf einer gesonderten Absprache.

2.    Gruppen /Netzwerke
Für Mitglieder von Gruppen oder Netzwerken, die nicht in einer organisierten Vereinigung zusammengeschlossen sind, können nach Absprache individuelle Einzelbeiträge vereinbart werden. z.B. Existenzgründer im Gründungsjahr, gegen Vorlage der Gewerbeanmeldung

3.    GVS/ESD-Mitglieder
Natürliche oder juristische Personen, die ebenfalls Mitglied im Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sind.

4.    Kooperative Fördermitglieder
Berechtigt natürliche oder juristische Personen, die ebenfalls Mitglied in einer dem GVS angeschlossenen Vereinigung (Verbände, Vereine, Organisationen etc.) sind, zur Nutzung der GVS/ESD-Exklusivpartner.

5.    Treuemitglieder
Auf Antrag kann der Jahresbeitrag gesenkt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gewerbeverband des Saarlandes – GVS e.V. mindestens 5 Jahre bestand hatte und

a.     der Nachweis der Gewerbeabmeldung oder Geschäftsaufgabe bzw. Unternehmensübergabe erbracht wurde
oder

b.    das 70. Lebensjahr vollendet wurde.

6.    Juniormitglieder
Berechtigt für die Juniormitgliedschaft im Gewerbeverband des Saarlandes – GVS e.V. sind Studenten, gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung

7.    Ruhende Mitgliedschaft
Der Vorstand kann Mitglieder auf Grund besonderer persönlicher Umstände maximal 2 Jahre beitragsfrei stellen

 




GVS Beitragsordnung