So sparen Sie GEMA-Gebühren mit Ihrer GVS-Mitgliedschaft
Im Laden, Restaurant oder Sonnenstudio hebt Musik die Laune der Kunden, und führt somit häufig zu mehr Umsatz. Allerdings auch zu Kosten: Wenn Sie Musik geschäftlich nutzen, müssen Sie das bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden und dafür zahlen. Die GEMA kommt auch ins Spiel, wenn Sie für ein Radio, einen Fernseher oder internetfähigen PC bereits GEZ-Gebühren zahlen. Denn mit der GEMA-Gebühr werden Urheberrechte der Musikschaffenden abgegolten.
Es besteht für jedes Unternehmen, das in irgendeiner Form Musik öffentlich darbietet, und sei es nur die Warteschleifenmusik in der Telefonanlage oder beispielsweise auf Messeständen, eine GEMA-Gebührenpflicht.
Aus diesem Grund hat der Europaverband der Selbständigen - Deutschland e.V. (ESD) einen Gesamtvertrag mit der GEMA vereinbart. Dieser Vertrag bringt den Mitgliedern des ESD/GVS 20 % Nachlass auf alle Vergütungssätze. Die GEMA stellt Ihnen auf Ihrer Homepage einen Gebührenrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie Ihren Tarif bestimmen und die dazugehörige Abgabenhöhe berechnen können.